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   FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03   

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https://dejure.org/2003,10791
FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03 (https://dejure.org/2003,10791)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.2003 - 16 K 305/03 (https://dejure.org/2003,10791)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 16 K 305/03 (https://dejure.org/2003,10791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine generelle Minderung des Sonderausgabenabzugs des Jahres der Verausgabung der Kirchensteuer um nachträgliche Erstattungen bei fehlender Kompensationsmöglichkeit im Erstattungsjahr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO; § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG
    Möglichkeit der Änderung eines Steuerbescheides ; Abzugsfähigkeit von gezahlter Kirchensteuer als Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Folgejahr; Rückwirkendes Ereignis - Rückwirkende Anrechnung von Kirchensteuern bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur im Falle rechtsgrundloser oder willkürlicher Zahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Anrechnung von Kirchensteuern bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung nur im Falle rechtsgrundloser oder willkürlicher Zahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Änderung eines Steuerbescheides ; Abzugsfähigkeit von gezahlter Kirchensteuer als Sonderausgaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1424
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03
    Eine Erstattung von Kirchensteuern ist mit der im Jahr der Erstattung gezahlten Kirchensteuer zu verrechnen (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646, m.w.N.).

    Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Ist im Jahr der Erstattung an den Steuerpflichtigen eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich, so ist der Sonderausgabenabzug des Jahres der Verausgabung um die nachträgliche Erstattung zu mindern, wenn Kirchensteuern im Jahr der Verausgabung rechtsgrundlos gezahlt wurden, weil der Steuerpflichtige nie Mitglied der Kirche war (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996, a.a.O.).

    Diese Rechtsprechung begründet der BFH aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996, X R 73/94, BFHE 181, 144, BStBl II 1996, 646, m.w.N.).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03
    Ein bereits bestandskräftiger Bescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95).
  • BFH, 25.01.1963 - VI 69/61 U

    Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern als Sonderausgabe in dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03
    Ferner ist eine Kürzung gezahlter Kirchensteuerbeträge auch geboten, soweit es sich um willkürliche, die voraussichtliche Steuerschuld weit übersteigende Zahlungen handelt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1963 VI 69/61 U, BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141).
  • BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 930/86
    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03
    Die Rechtsprechung ist verfassungsgemäß (vg. BFH, Beschluss vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 271).
  • FG Münster, 30.09.2005 - 4 K 4598/03

    Nachträglich erhobene Kirchensteuer als Sonderausgaben

    Hiervon abweichende finanzgerichtliche Entscheidungen sowie gegenteilige Literaturansichten (vgl. etwa FG Düsseldorf, Urteil v. 30.06.2003, 7 K 6600/01, n.v.; FG Nds., Urteil v. 04.12.2003, 16 K 305/03, EFG 2004, 1425; Nolde in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Kommentar, § 10 EStG Rz. 22a) sind dadurch überholt.
  • FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00

    Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung

    Ob hieraus zu folgern ist, dass im Rahmen angemeldeter und nicht abgeführter Lohnsteuer eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers einer GmbH nicht zu einer Haftung nach § 69 AO führt, soweit Anmeldungszeiträume betroffen sind, die in den Dreimonatszeitraum des § 130 Abs. 1 Nr. 1 AO fallen, wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte unterschiedlich beurteilt (bejahend - unter Hinweis auf das BGH-Urteil in NJW 2004, 1444 - die Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 28.7.2004 1 V 30/04, EFG 2004, 1424 , und vom 30.8.2004 1 V 49/03, EFG 2005, 2 , sowie des FG des Saarlandes vom 20.12.2004 2 V 385/04, EFG 2005, 680 , und vom 22.3.2005 2 V 354/04, EFG 2005, 1091 ; verneinend - unter Hinweis auf das BGH-Urteil vom 7.6.1988 IX ZR 144/87, NJW 1988, 3265 - das Urteil des Sächsischen FG vom 24.5.2005 1 K 2361/04, EFG 2005, 1238).
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